Bürgeranwalt

Di, 04.02.  |  11:50-12:40  |  ORF 2
Untertitel/VT  Rechtsmagazin
Keine Reha mit Assistenzhund - Warum wird die Mitnahme nicht erlaubt?
Frau P. und Frau R. werden wegen ihrer Behinderung im Alltag von speziell ausgebildeten Assistenzhunden unterstützt. Weil die Hunde zertifiziert sind, dürfen sie grundsätzlich - bis auf wenige Ausnahmen - überall mit hinein. In mehreren Reha-Einrichtungen sei die Mitnahme der Hunde aber nicht gestattet worden. Sie sehen darin eine Verletzung des Gesetzes und haben sich deshalb an die Volksanwaltschaft gewandt. Im Studio diskutiert Volksanwalt Bernhard Achitz mit dem Chef der Rechtsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt.

Ungleichbehandlung bei Therapie? Warum bekommt sie nur einer von zwei Brüdern bezahlt?
Im vergangenen September haben wir über die beiden erwachsenen Söhne von Frau B. berichtet. Sie haben von Geburt an eine seltene Krankheit, Morbus Hunter, und erhalten einmal in der Woche ein sehr teures, lebenswichtiges Medikament, das ihnen mit einer Infusion verabreicht werden muss. Während die österreichische Gesundheitskasse für den einen Sohn die Heim-Therapie bezahlt, lehnt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau dies für den anderen Sohn ab. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisierte die Vorgangsweise der BVAEB. Gibt es knapp sechs Monate nach der Diskussion in Bürgeranwalt eine Lösung?

Online-Auktion - Warum bekommt der Bieter mit dem Höchstgebot das angebotene Fahrzeug nicht?
Herr G. hat bei einer Online-Auktion für ein Elektro-Fahrzeug, Zitat aus seinem Mail an die Redaktion, "den Zuschlag erhalten. Anschließend kam ein E-Mail mit Gratulation zum Auktionserfolg. Am Tag nach der Versteigerung war das Auto nicht mehr Teil der Auktion und von der Homepage, sowie von meinem Account gelöscht. Das Mail endet mit: Ich glaube, dass dieser Fall nur erst genommen wird, wenn man öffentlich damit umgeht." Herr G. sollte recht behalten.

Parkplatzfalle? Hohe Forderungen wegen angeblicher Besitzstörung
Zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer haben in den vergangenen Jahren teuer bezahlt, wenn sie beim Wenden oder bei der Parkplatzsuche kurz auf Privatstrassen oder Parkplätze geraten sind. Die Vorgangsweise war immer die gleiche: In Briefen, oft von Anwälten, wurden sie aufgefordert mehrere hundert Euro wegen einer begangenen Besitzstörung zu bezahlen. Andernfalls würde Klage erhoben. Viele zahlten. Der Verein für Konsumenteninformation hat in einer Causa nun einen juristischen Etappensieg errungen, der richtungweisend auch für andere Fälle sein könnte. Im Studio erläutern Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer und Petra Leupold, Juristin beim VKI die komplizierte Rechtslage.




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