Bürgeranwalt

Di, 08.04.  |  11:55-12:45  |  ORF 2
Untertitel/VT  Rechtsmagazin
Darf persönliche Assistenz an die Pflegestufe gebunden werden?
Um nach einer Gehirnblutung trotz bleibender Behinderungen wieder selbstständig leben zu können, hatte Corinna G. seit 2019 eine persönliche Assistenz für 169 Stunden pro Monat. Dafür bekam sie einen Zuschuss des Landes Niederösterreich. Im Jänner 2024 wurde das Pflegegeld von Frau G. überraschend auf Stufe 3 herabgesetzt. Ein großes finanzielles Problem, denn das Land Niederösterreich bindet den Zuschuss für die persönliche Assistenz an Pflegestufe 5. Ist das rechtmäßig?

Betreuungsproblem- Gibt es eine behindertengerechte Wohnmöglichkeit für Frau S.?

Mehrmals haben wir über Herrn und Frau S. aus Niederösterreich berichtet, die sich seit 45 Jahren um ihre körperlich und geistig behinderte Tochter kümmern. Das Ehepaar wollte die Tochter in einer Wohngemeinschaft in der Nähe unterbringen. Doch weil bestimmte medizinische Unterstützungsleistungen dort nicht erbracht werden können, scheiterte eine Übersiedlung. Volksanwalt Bernhard Achitz forderte von der Behörde mehr Kreativität bei der Unterstützung von Familie S. Gibt es nun endlich eine Lösung?

Keine Intensivpflege daheim - Günter S. wieder zu Hause - Pflegesituation weiter unsicher
Der berührende Appell von Günter S. hatte Erfolg: er bekommt nun wieder Intensivpflege daheim und kann bei seiner Familie in Wagain in Salzburg sein. Seit einem schweren Schiunfall 2010 ist er querschnittgelähmt und beatmungspflichtig. Ende 2024 verweigerte das Land Salzburg die Finanzierung für die 24-Stunden-Intensivpflege. Erst nach einer Diskussion in der Sendung vom 8. März mit Volksanwalt Bernhard Achitz durfte Günter S. die Klinik verlassen und heimkehren. Die Familie zeigt sich erleichtert, kritisiert aber die fehlende Planungssicherheit: Denn die Pflegebewilligung wurde nur für sechs Monate erteilt.


Herzinfarkt im Urlaub: Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

Hannes S. ist auf Segelurlaub in Kroatien, als er starke Brustschmerzen bekommt. Zufällig ist ein Arzt dabei, der einen beginnenden Herzinfarkt diagnostiziert und umgehend einen Notarzthubschrauber der ÖAMTC Flugrettung verständigt. Der Patient wird in Pula abgeholt und ins Klinikum Klagenfurt geflogen. Wenig später bekommt der Arzt die Rechnung für den Einsatz: Knapp 14.000 Euro. Später werden 50% des Betrages abgezogen. Aber: Warum wird trotz Versicherung ein so hoher Selbstbehalt für den lebensrettenden Einsatz verrechnet?





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