Ratgeber Stopp Werbung: Welche Sendungen landen trotzdem im Briefkasten?
Mi, 15.05. | 11:08-11:30 | SRF 1
Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: Offizielle Post wie Abstimmungsunterlagen oder Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen sind erlaubt.
Eigentlich sind die Bestimmungen für nicht adressierte Werbung, also kommerzielle Sendungen, klar. Im entsprechenden Reglement der Post heisst es: Offizielle Post wie Abstimmungsunterlagen oder Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen sind erlaubt.
Die Bestimmungen unterscheiden aber zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen. Und als «offizielle Sendungen» gelten teilweise eben auch jene von Hilfsorganisationen. Konkret: «Sendungen von gemeinnützigen, steuerbefreiten Organisationen, die von der Stiftung ZEWO zertifiziert sind oder deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.»
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