Punkt eins Was steht im Renaturierungsgesetz?

Do, 20.06.  |  13:00-13:55  |  Ö1
Was die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beinhaltet und in der Praxis bedeutet. Gäste: DI Ferdinand Lembacher, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich & Wolfgang Suske, Ökologe, Experte für Naturschutz und Mit-Initiator einer Petition für das Renaturierungsgesetz. Moderation: Johann Kneihs. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Am vergangenen Montag hat der Rat der EU-Umweltministerinnen und -minister die seit zwei Jahren diskutierte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, auch als Renaturierungsgesetz bezeichnet, in überarbeiteter Fassung angenommen. Es setzt Ziele und Zeitvorgaben zur Wiederherstellung und Verbesserung verschiedener Ökosysteme, darunter Gewässer und Feuchtgebiete (wie Flüsse und Moore), Wälder und Wiesen, aber auch Meeresgebiete. In landwirtschaftlichen Ökosystemen muss die biologische Vielfalt wieder zunehmen; auch Waldökosysteme müssen bei der Artenvielfalt eine positive Entwicklung nehmen. Bei Bestäubern wie Bienen, Hummeln und anderen Insekten muss der Rückgang des Bestands bis 2030 umgekehrt werden. Städtische Ökosysteme wie Baumbestand und Grünflächen dürfen bis 2030 nicht mehr abnehmen und sollen danach wachsen.Was bedeuten diese Vorgaben – die in der Verordnung im Detail ausgeführt sind – in der Praxis? Umweltorganisationen begrüßen das Renaturierungsgesetz als wichtigen Meilenstein für Ziele wie Artenschutz, aber auch Eindämmung des Klimawandels und der Biodiversitätskrise. Dagegen haben sich Vertreter der Landwirtschaft in mehreren Ländern gegen die Verordnung ausgesprochen. So befürchtet die Landwirtschaftskammer Österreich „eine Bürokratie- und Kostenlawine“ und warnt vor einer Gefährdung der europäischen Versorgungssicherheit.Ferdinand Lembacher stammt von einem Hof im Weinviertel, war Berater und Direktor für Pflanzenbau in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich und ist seit 2018 Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich. Der Ökologe Wolfgang Suske beschäftigt sich seit 25 Jahren mit Europäischen Naturschutzrichtlinien; er hat eine Website zur Information über das Renaturierungsgesetz eingerichtet und eine Petition für die Verordnung initiiert. Johann Kneihs spricht mit beiden Fachleuten darüber, was das soeben beschlossene Renaturierungsgesetz beinhaltet, aber auch in der Praxis bedeutet, und über die Gründe für ihre unterschiedlichen Positionen dazu.Die Redaktion freut sich über Ihre Fragen und Beiträge zum Gespräch, telefonisch während der Sendung unter 0800 22 69 79, kostenfrei innerhalb Österreichs, oder per E-Mail an punkteins(at)orf.at

in Outlook/iCal importieren