Bürgeranwalt
Di, 01.04. | 11:05-11:55 | ORF 2
Rechtsmagazin
Frau P. hat im Zuge einer Baulandmobilisierungsmaßnahme der Gemeinde Hartberg im Jahr 2007 zugestimmt, eine Investitionsabgabe zu bezahlen, falls das Grundstück nicht innerhalb von drei Jahren nach der Umwidmung in Bauland bebaut wird. Im Jahr 2013 hat sie das Grundstück verkauft, bebaut wurde es bis heute nicht. Die Gemeinde fordert nun von Frau P. die jährliche Abgabe, obwohl sie keinen Einfluss mehr darauf hat, ob auf dem Grund gebaut wird. Die Volksanwaltschaft hält die Vorgehensweise der Gemeinde aus mehreren Gründen für unrechtmäßig. Muss Frau P. wirklich bezahlen? Im Studio: Volksanwältin Gaby Schwarz
Nachgefragt: Kritik an Raumordnung
2018 berichtete "Bürgeranwalt", dass im Hausruckviertel ein Unternehmer sukzessive seinen Betrieb vergrößert habe, aber viele Zubauten nicht bewilligt waren und nicht dem Flächenwidmungsplan entsprochen haben. Die Volksanwaltschaft kritisierte die gesetzwidrige Bebauung. Inzwischen wurde eine Änderung des Flächenwidmungsplanes in Großkrottendorf beschlossen. Wurden die Bauten dadurch alle rechtskonform gemacht? Die Aufsichtsbehörde, das Land Oberösterreich, und die Volksanwaltschaft sagen nein. Wird das etwas bewirken?
Streit um Unfallauto
Im Sommer letzten Jahres war Herr Ing. G. unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Unfalllenker stammte aus Schweden, die Uniqa-Versicherung hat für ihn den Unfall abgewickelt. Nach zwei Begutachtungen wurde der 11 Monate alte BMW von Herrn Ing. G. als Totalschaden eingestuft. Das Wrack wurde im Internet versteigert. Herr Ing. G. hat daraufhin 60.000 Euro von der Versicherung angeboten bekommen. Ein neues, gleiches Fahrzeug kostet jedoch 75.000 Euro. Herr Ing. G. hat sich an die Bürgeranwaltsredaktion gewandt, weil er nicht einsieht, dass er unverschuldet 15.000 Euro für ein neues Fahrzeug drauflegen soll.
Nachgefragt: Hautarzt klagt Google
Wer sich von einem Internetriesen wie Google schlecht behandelt fühlt, braucht einen langen Atem, um zu seinem Recht zu kommen. In diesem Fall geht es um einen Hautarzt, der sich durch eine anonyme Bewertung diskreditiert und beleidigt fühlt. Da Google den Kommentar trotz wiederholter Aufforderung nicht löscht, geht der Arzt vor Gericht. In erster Instanz hat er das Verfahren am Landesgericht in Eisenstadt verloren. Doch er hat nicht aufgegeben und ist in die Berufung gegangen. Wir haben nachgefragt, wie der Prozess ausgegangen ist.
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